Für gefährdete Personen der Gefährdungsstufen I, II und III biete ich bewaffneten Personenschutz mit Erlaubnis nach § 34a GewO an.

Sie benötigen unauffälligen Personenschutz für Ihre Kinder, Ihre Frau oder sich selbst. Sie wollen keinen 2 Meter Mann mit Sonnenbrille, der Ihre Liebsten persönlich begleitet? Absolute Diskretion durch eine unauffällige Person ist Ihnen wichtig, die im Notfall die erforderlichen Kenntnisse hat sofort und kompromisslos einzugreifen?

Mein Einsatz für Sie und Ihre Familie ist auch langfristig Bundesweit und in Europa möglich. Ebenso begleite ich Ihre Familie in den Ski- oder Wanderurlaub in Europa, bei Bedarf. 

Ich nehme Aufträge nur nach einem ausführlichen persönlichen Kennenlernen und auf Ihre Bedürfnisse bezogenen Risikodialog an. Nur so kann ich mir eine Situation über die Gefährdungslage machen und Ihnen ein individuelles Konzept anbieten, das Ihren Bedürfnissen gerecht wird. 

Bitte kontaktieren Sie mich für weitere Details.

Personenschutz für VIP