Psychologische Gutachtenerstellung

Von Ihnen wird seitens Ihrer Waffenbehörde ein psychologisches Gutachten bezugnehmend auf §6 WaffG (persönliche Eignung) gefordert.

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Psychologin M.Sc. erstelle ich auch psychologische Gutachten.

Senden Sie mir bitte für weitere Informationen eine E-Mail an info@waffenhandel-wenck.de und schildern Sie bitte darin kurz den Hintergrund der Notwendigkeit für ein psychologisches Gutachten im Rahmen des WaffG.